Kontraindikation

Im Rahmen der ambulanten Psychotherapie besteht eine Kontraindikation/Ausschlusskriterium für die Behandlung von akuten Psychosen bzw. akuten Suchterkrankungen.

Zudem können in diesem Setting Kinder und Jugendliche bis zum 17. Lebensjahr nicht behandelt werden. Sie haben jedoch die Möglichkeit sich an einen Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten zu wenden.